Kolpingschwestern und -brüder engagieren sich ehrenamtlich in der Handwerkskammer und in vielen Bereichen der sozialen Selbstverwaltung. Selbstverwaltung bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben verantwortlich mitwirken. So ist es in vielen Lebensbereichen unserer Gesellschaft, z. B. in Kommunen, selbstverständlich, dass die Menschen ihre Angelegenheiten weitgehend eigenständig regeln. Dies gilt auch für die Sozialträger und die Gerichtsbarkeit. Hier gibt es 3 Gebiete, in dem das Kolpingwerk mit mehr als 3000 Mandatsträgern bundesweit tätig und vertreten ist.